Medizinische Einmalhandschuhe und Schutzhandschuhe: Indikation und Desinfektion
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Medizinische Einmalhandschuhe spielen eine zentrale Rolle in der Infektionshygiene und im Arbeitsschutz. Wichtig zu wissen: Handschuhe ersetzen nicht die hygienische Händedesinfektion, sondern ergänzen sie.
1. Wann müssen Einmalhandschuhe getragen werden?
Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut empfiehlt das Tragen von Schutzhandschuhen in folgenden Situationen:
- Bei möglichem Kontakt mit Blut, Sekreten, Exkreten oder Krankheitserregern
- Bei Tätigkeiten in aseptischen Bereichen, um die Erregerübertragung von der Hand zu verhindern
- Wenn Erreger gegen alkoholbasierte Händedesinfektionsmittel unempfindlich sind, z.B. Clostridioides difficile
- Bei besonders gefährlichen Erregern, z.B. bei viralem hämorrhagischem Fieber
Nach jeder Tätigkeit müssen die Handschuhe abgelegt werden. Der Handschuhwechsel richtet sich nach denselben Indikationen wie die Händedesinfektion – insbesondere beim Wechsel von unreinen zu reinen Tätigkeiten. Nach dem Ausziehen ist immer eine Händedesinfektion durchzuführen, da unerkannte Perforationen oder Kontamination beim Ausziehen möglich sind.
2. Dürfen Einmalhandschuhe desinfiziert werden?
Grundsätzlich sollten Einmalhandschuhe nach jeder Tätigkeit gewechselt werden. In Ausnahmefällen – wenn ein Wechsel den Arbeitsablauf erheblich unterbricht – kann laut KRINKO eine Handschuhdesinfektion in Betracht gezogen werden. Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Handschuh muss chemikalienbeständig gemäß EN 374 sein (Durchbruchzeit mind. 30 Minuten, Schutzindex Klasse 2, inkl. Alkohol)
- Der Handschuh darf keine sichtbaren Perforationen oder Kontaminationen mit Blut, Sekreten oder Exkreten aufweisen
- Die Desinfektion darf nur während der Versorgung desselben Patienten erfolgen
- Weder Handschuhhersteller noch Desinfektionsmittelhersteller dürfen der Desinfizierbarkeit widersprechen
- Im Intensivbereich: Handschuhwechsel spätestens nach 15 Minuten oder nach jeder Patientenwaschung
Die „Aktion Saubere Hände“ ergänzt: Die Indikationen für eine Handschuhdesinfektion müssen im Hygieneplan festgelegt und den Mitarbeitern regelmäßig vermittelt werden.
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Quelle: Robert Koch-Institut (RKI) / KRINKO – Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens